„Handle mit Respekt und Integrität“ ist Teil unserer Leitlinien und damit Anspruch an alle Mitarbeitenden des Konzerns. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte an jedem Ort, an dem wir tätig sind – auch in unseren Lieferketten und bei unseren Geschäftspartnern – zu achten und zu fördern. Dazu haben wir einen Prozess zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht implementiert.
Ausführlichere Informationen zum Thema Menschenrechte finden Sie in unserer Nachhaltigkeitserklärung 2024 (ESRS S1 und ESRS S2) sowie auf unserer Website.
Erreichte Meilensteine, laufende Projekte und Ziele
Der Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen ist seit mehr als zwei Jahrzehnten Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns und unserer Unternehmensführung. Anfangs noch getrieben von unserer freiwilligen Selbstverpflichtung, wird unser Handeln auch gesetzlich reguliert, insbesondere mit Blick auf die Lieferkette. Im Rahmen unseres Prozesses zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht analysieren wir regelmäßig die Risiken und Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten im Hinblick auf Menschenrechte und Umweltbelange. Die Analyseergebnisse nutzen wir, um negative Auswirkungen zu vermeiden, zu minimieren oder zu beenden. Zudem befähigen sie uns, gezielt Verbesserungen vorzunehmen.
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Wo wir herkommen
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2000
Wir werden Gründungsmitglied im „UN Global Compact“ und betonen – als eines der ersten ICT-Unternehmen – unser Bekenntnis zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards und zu deren Offenlegung.
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2003
Wir verpflichten uns in unserer „Sozialcharta“ zu verantwortungsvollem Handeln.
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2007
Wir führen einen Verhaltenskodex für unsere Zulieferer ein.
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2010
Zusammen mit zwei weiteren europäischen Telekommunikationsunternehmen gründen wir die internationale Brancheninitiative „Joint Audit Cooperation“ (JAC) (seit 2023: Joint Alliance for CSR) zur nachhaltigen Entwicklung von Zulieferern in der ICT-Branche.
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2016
Wir führen einen umfassenden Prozess zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht ein.
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2017
Wir entwickeln die „Sozialcharta“ zur Grundsatzerklärung „Menschenrechtskodex und soziale Grundsätze“ weiter. Mit der Aktualisierung bekräftigen wir unser Bekenntnis zu den Zielen des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ der deutschen Bundesregierung.
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2023
Wir führen für 248 Konzerngesellschaften und ca. 20.000 unmittelbare Zulieferer erstmals eine Risikoanalyse gemäß den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch. Die Ergebnisse veröffentlichen wir in unserem „Jahresbericht LkSG 2023“. Außerdem passen wir unseren „Menschenrechtskodex“ an.
Wo wir im Berichtsjahr stehen
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2024
134 Konzerngesellschaften implementieren den „Menschenrechtskodex“ und aktualisieren damit ihre menschenrechtliche Grundsatzerklärung. Daneben veröffentlichen wir einen gesetzlichen Bericht zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten gemäß LkSG im Jahr 2023 (BAFA-Bericht).
Wo wir hinwollen
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2025–2027
Weitere Konzerngesellschaften führen den „Menschenrechtskodex“ ein. Wir bereiten uns auf die Weiterentwicklung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse im Sinne des europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD) vor und prüfen die Mitwirkung in Brancheninitiativen, um identifizierte Menschenrechtsrisiken noch wirkungsvoller zu minimieren.
Kennzahlen: Menschenrechte und Umweltschutz im Einkauf
Mithilfe implementierter Maßnahmen und dahinterliegender Prozesse wollen wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette minimieren. Zur Fortschrittskontrolle und Steuerung setzen wir verschiedene ESG KPIs ein.
Mehr zum Thema nachhaltige Lieferketten finden Sie auf unserer
WebsiteESG KPI „LkSG Zulieferer Risiko Score“
Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) haben wir einen neuen ESG KPI, den „LkSG Zulieferer Risiko Score“, entwickelt.
Dieser ESG KPI bewertet das Risiko menschenrechtlicher und umweltbezogener Verletzungen, bezogen auf unmittelbare Zulieferer des Konzerns Deutsche Telekom (ohne T‑Mobile US).
Dabei wurde die Anzahl unserer Zulieferer mit Einkaufsvolumen im Berichtszeitraum durch einen etablierten externen Dienstleister nach einer standardisierten Methodik entsprechend möglich auftretender LkSG-Verletzungen bewertet.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden 75 % (2023: 76 %) unserer unmittelbaren Zulieferer als risikoarm, bezogen auf umweltbezogene und/oder menschenrechtliche Risiken, eingestuft. Der Anteil der mit erhöhtem Risiko eingestuften unmittelbaren Zulieferer wurde mit 25 % (2023: 24 %) bewertet.
ESG KPI „LkSG Zulieferer Risiko Score“
Anteil risikoarmer Zulieferer (in %)
ESG KPI „Als unkritisch verifiziertes Einkaufsvolumen“
Dieser ESG KPI misst den Anteil unseres Einkaufsvolumen von Zulieferern, die auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden – etwa im Zuge von EcoVadis, CDP, Social Audits oder Zuliefererbesuchen. Zielwert bis Ende 2025 sind 60 %. Der Anteil lag 2024 bei 69,73 %.
Wir berechnen diesen ESG KPI basierend auf dem geprüften konzernweiten Einkaufsvolumen aus dem einheitlichen Einkaufsberichtssystem (ohne T‑Mobile US).
ESG KPI „Als unkritisch verifiziertes Einkaufsvolumen“
in %
Neben menschenrechtsbezogenen Themen hat auch der Klimaschutz hohe Relevanz in unserer Lieferkette. In diesem Zusammenhang ermitteln wir den ESG KPI „CDP Supply Chain Program“, den wir hier im CR-Bericht unter Umweltschonende Produkte und Services ausweisen.
Geprüftes Einkaufsvolumen
Der Anteil des auditierten Einkaufsvolumens sank leicht von 22,3 % im Vorjahr auf 21,1 % im Jahr 2024. Gleichzeitig stieg der der Anteil des via EcoVadis abgedeckten Einkaufsvolumens leicht auf 45,0 %.
„Anteil unseres geprüften Einkaufsvolumens“
in %
Bezogen auf Einkaufsvolumen des zentralen Einkaufs.
b Berücksichtigung intern und extern durchgeführte Social und Mobile Audits. (Sowohl im Rahmen von Deutsche Telekom als auch durch die Joint Audit Cooperation (JAC)). Audits umfassen auch Follow-Up Audits.
c Bis 2020: Anteil des via E-TASC abgedeckten Einkaufsvolumens.
d Ohne T‑Mobile US und ab 2020 ohne die Kategorie Network Capacity.
e Ab 2021 wird der Wert zur Prä-Qualifizierung nicht mehr abgebildet.
f Ab 2022 wird die Anzahl durchgeführter Workshops nicht mehr abgebildet
Audits: Ergebnisse 2024
Über unser Auditierungsprogramm prüfen wir regelmäßig die Arbeitsbedingungen an den Produktionsstandorten unserer Zulieferer (ohne T‑Mobile US). Im Berichtsjahr führten wir folgende Überprüfungen durch:
150 Audits
Zulieferer in 31 Ländern
(Fokus: Asien)
Produzenten
661 Auffälligkeiten
(2023: 890, bei gleicher Anzahl an Audits) in Bezug auf die Zuliefereranforderungen festgestellt
Diese Auffälligkeiten teilen sich wie folgt auf: 292 Auffälligkeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, 123 Auffälligkeiten im Bereich Arbeitszeiten, 75 Auffälligkeiten im Bereich Umweltschutz, 70 Auffälligkeiten bei Löhnen und Leistungsentgelt, 43 Auffälligkeiten im Bereich Unternehmensethik, 39 Auffälligkeiten im Bereich Arbeitsbedingungen, neun Auffälligkeiten im Bereich Diskriminierung, acht Auffälligkeiten in Vereinigungsfreiheit sowie zwei Auffälligkeiten im Bereich Disziplinarmaßnahmen.
Alle identifizierten Auffälligkeiten wurden in einem Plan für Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen erfasst. Wir halten die fristgerechte Umsetzung der festgelegten Maßnahmen nach.
Die Ergebnisse der Audits werden in die jährliche Risikoanalyse gemäß LkSG einbezogen. Ein Gremium aus zentralen Fachabteilungen bespricht unterjährig die Ergebnisse der Audits, die wir im Rahmen der JAC-Initiative durchgeführt haben. Festgestellte Auffälligkeiten müssen im Rahmen des etablierten Auditmanagements gemindert oder behoben werden.
Mehr zu den Audits bei unseren Zulieferern und im Rahmen der JAC-Initiative finden Sie in unserer
Nachhaltigkeitserklärung im Geschäftsbericht 2024Ein Blick nach vorn
Mit fast 70 % lag der Anteil unseres als unkritisch verifiziertem Einkaufsvolumens im Berichtsjahr erneut über unserem Zielwert für 2025, und zwar fast 10 Prozentpunkte. Wir werden unsere Zulieferer auch zukünftig auf LkSG-Risikokriterien überprüfen und wollen unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse trotz aktueller Unsicherheiten in Bezug auf regulatorische Entwicklungen optimieren.
Deep Dive für Expert*innen
Management & Rahmenwerke
- Wir haben unser Bekenntnis zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und Umweltbelange in unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung konkretisiert. Sie besteht aus zwei Teilen: unserem Menschenrechtskodex und dem Jahresbericht LkSG. Die im Menschenrechtskodex beschriebenen Grundsätze und Erwartungen richten sich gleichermaßen an unsere Beschäftigten wie an unsere Zulieferer und Geschäftspartner. Wir überprüfen fortlaufend die damit verbundenen Sorgfaltspflichten und passen den Kodex bei Bedarf an. Die letzte Aktualisierung erfolgte 2023. Im Jahresbericht LkSG veröffentlichen wir jährlich rückblickend die von uns priorisierten menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken, inklusive daraus abgeleiteter Maßnahmen und Erwartungen.
- Die Berücksichtigung unserer Grundsätze und Werte auch entlang der Lieferkette stellen wir über den Verhaltenskodex für Zulieferer sicher. Zulieferer von Lösungen, die Künstliche Intelligenz (KI) beinhalten, bestätigen zudem die Anforderungen unserer KI-Leitlinien für digitale Ethik.
- Sowohl der Menschenrechts- als auch der Verhaltenskodex für Zulieferer orientieren sich an den Anforderungen des deutschen LkSG.
- T‑Mobile US fällt derzeit nicht in den Anwendungsbereich des LkSG und verfügt über einen eigenen Menschenrechtskodex (Human Rights Statement) und Verhaltenskodex für Zulieferer (Supplier Code of Conduct). Bei der Beschaffung von Waren, bei denen Rohstoffe verwendet werden, die potenziell in Konflikt- oder Hochrisikoregionen abgebaut werden, gilt darüber hinaus die T‑Mobile US Responsible Sourcing Policy. Als US‑börsennotierte Gesellschaft führt T‑Mobile US zudem ein unternehmensspezifisches Risk Assessment nach eigener Methodik durch.
- Mit dem Hinweisgeberportal „TellMe“ und – sofern relevant – der „Integrity Line“ der T‑Mobile US bieten wir allen Beschäftigten sowie Außenstehenden die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Regelungen zu melden – auf Wunsch auch anonym. Dies umfasst auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen.
- Weitere Informationen über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten finden Sie in der Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde gemäß LkSG (BAFA-Bericht) auf unserer Website.
Relevante Standards
- Global Reporting Initiative (GRI)
- GRI 407-1 (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen)
- Indikatoren der GSM Association (GSMA) für Telekommunikationsanbieter
- GSMA-SUP-02 (Zuliefererbewertung)